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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Leistungen und Angebote von SHRS Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SHRS Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SHRS Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Alle Angebote und Leistungen von SHRS Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute (HGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von SHRS Consulting GmbH abgelehnt.

 

  • 2 Leistungen von SHRS Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) SHRS Consulting GmbH erbringt für den Kunden webbasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen, insbesondere bestehend aus der Teilnahme, der Erbringung und der Durchführung an Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an, welche multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär erfolgen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SHRS Consulting GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs. Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den Angeboten der SHRS Consulting GmbH. 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SHRS Consulting  GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von SHRS Consulting  GmbH unberührt.

(3) In Bezug auf die von SHRS Consulting  GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SHRS Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter (wie Facebook oder Google) nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, ohne Nennung von Gründen einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist SHRS Consulting GmbH nicht verantwortlich.

(5) Sofern zwischen SHRS Consulting  GmbH und dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Beratung sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von SHRS Consulting  GmbH stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von SHRS Consulting GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.

 

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen SHRS Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, in Text- oder in Schriftform erfolgen. 

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von SHRS Consulting GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

 

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von SHRS Consulting  GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von SHRS Consulting  GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von SHRS Consulting  GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SHRS Consulting GmbH ist anders lautend. Eine SHRS Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SHRS Consulting GmbH nach Vertragsschluss umgehend ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen. SEPA-Lastschriftmandat  SEPA-Lastschriftmandat Firma

(4) SHRS Consulting  GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SHRS Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

  • 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. 

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

  • 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SHRS Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SHRS Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SHRS Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SHRS Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SHRS Consulting GmbH in Verzug, ist SHRS Consulting  GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SHRS Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

 

  • 7 Erfüllung

(1) SHRS Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SHRS Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist SHRS Consulting  GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SHRS Consulting  GmbH unberührt.

 

  • 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber SHRS Consulting GmbH zu gewährleisten. SHRS Consulting GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über SHRS Consulting GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit SHRS Consulting  GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern von SHRS Consulting  GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist SHRS Consulting GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von SHRS Consulting  GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von SHRS Consulting  GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber SHRS Consulting  GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

  • 9 Unzulässiges Account-Sharing

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von SHRS Consulting GmbH erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von SHRS Consulting GmbH an Dritte weiterzugeben, es sei denn, SHRS Consulting GmbH hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.

(2) SHRS Consulting GmbH ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von SHRS Consulting GmbH verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist SHRS Consulting GmbH berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von SHRS Consulting GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber SHRS Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche SHRS Consulting GmbH zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.

 

  • 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen

(1) Während der Trainings und Live Calls von SHRS Consulting GmbH geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) SHRS Consulting GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber SHRS Consulting  GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

  • 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen

(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von SHRS Consulting  GmbH und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von SHRS Consulting  GmbH zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.

(2) SHRS Consulting  GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von SHRS Consulting GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber SHRS Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

  • 12 Akquise anderer Coaching-Teilnehmer

(1) Dem Kunden ist es im Einzelfall gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus Programmen von SHRS Consulting GmbH für eigene Aufträge zu akquirieren. Die systematisch angelegte Kundenakquise ist jedoch untersagt. Kein Coaching-Teilnehmer darf durch Akquise-Versuche des Kunden belästigt werden. Abwerben ist verboten.

(2) Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung ist SHRS Consulting GmbH nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme der Social Media – Gruppen von SHRS Consulting GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber SHRS Consulting GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

 

  • 13 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von SHRS Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse sowie auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von SHRS Consulting GmbH hinterlegten Inhalte. SHRS Consulting GmbH hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von SHRS GmbH veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von SHRS Consulting GmbH nicht gestattet.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SHRS Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an SHRS Consulting GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Plattformen von SHRS Consulting GmbH ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der Mitgliederplattformen von SHRS Consulting GmbH an nicht von SHRS Consulting GmbH gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist, gegenüber SHRS Consulting GmbH als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von SHRS Consulting GmbH aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden. 

(6) Mit Nutzung der Mitgliederplattformen von SHRS Consulting GmbH stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch SHRS GmbH und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

(7) Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheberrechte der SHRS Consulting GmbH werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(8) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von SHRS Consulting GmbH auf ihren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind. 

 

  • 14 Haftung

(1) SHRS Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHRS Consulting GmbH nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SHRS Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, SHRS GmbH ausschließlich solches Bild- /Video- /Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt SHRS Consulting GmbH insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

 

  • 15 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an SHRS Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern SHRS Consulting GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

 

  • 16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SHRS Consulting GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von SHRS Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von SHRS GmbH (derzeit Berlin).

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. SHRS Consulting GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

AGB Stand: Oktober 2022 © – Vervielfältigung verboten

 

Anhang: SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die SHRS Consulting GmbH, Brandenburgische Str, 10707 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabrina Nennemann, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SHRS Consulting GmbH, Brandenburgische Str 27, 10707 Berlin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

 

Vorname und Name des Kontoinhabers

 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

 

Postleitzahl und Ort

 

Kreditinstitut (Name und BIC)

 

IBAN:

 

Ort, Datum

 

Unterschrift des Kontoinhabers